Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen beantragen
Für wen ist dieser Service?
Sie fahren Ihr Fahrzeug nur saisonal – z. B. im Sommer, weil es sich um ein Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil handelt?
Dann ist ein Saisonkennzeichen genau das Richtige für Sie. Wir übernehmen die komplette Beantragung bei der Zulassungsstelle – einfach, günstig und zuverlässig.
Wann ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll?
- Bei Fahrzeugen, die nur in bestimmten Monaten genutzt werden
- Um Versicherungs- und Steuerkosten außerhalb der Saison zu sparen
- Für Motorräder, Cabrios, Wohnmobile oder Oldtimer
- Bei Freizeit- oder Zweitfahrzeugen mit saisonaler Nutzung
Welche Unterlagen werden benötigt?
• Gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
• Nicht-Deutsche Ausweise mit Meldebescheinigung
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer mit Saisoneintrag)
• Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU):TÜV
• Bei Firmen: Gewerbeanmeldung & Handelsregisterauszug
• SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
• Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten
• Kennzeichenschilder bei Ummeldung (vorne und hinten)
Unser Service im Überblick
Wir kümmern uns um die komplette Beantragung Ihres Saisonkennzeichens:
- Beratung zur optimalen Saisonlaufzeit
- Fachgerechte Prüfung aller Unterlagen
- Antragstellung bei der Zulassungsstelle
- Wunschkennzeichen-Reservierung (falls gewünscht)
- Rückgabe aller Papiere und ggf. der fertigen Schilder
Kostenübersicht
Leistung | Preis |
|---|---|
Saisonkennzeichen (SVA) | 149 € |
Saisonkennzeichen (Online) | 169 € |
Inklusive amtlicher Gebühren, 2x Kennzeichen, Feinstaubplakette und Wunschkennzeichen |
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Zubuchbare Zusatzleistungen
- Wunschkennzeichen-Reservierung
- Abhol- & Bringservice für Unterlagen
- Kennzeichenservice (Schilder direkt Vorort)
- Express-Service (Online 15-Minuten)
- Unterlagenprüfung vorab (kostenfrei)
Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen
Ein Kennzeichen, das nur für einen festgelegten Zeitraum im Jahr gültig ist (z. B. von April bis Oktober). Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder geparkt werden.
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